2019
2019
Kleingärtnerische Nutzung – aus Sicht der Fachberatung
Der Wesenskern des Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung. Er dient der Eigenversorgung mit Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen. Dabei birgt die Definition „kleingärtnerische Nutzung“ eine unerschöpfliche Vielfalt an Ideen und Möglichkeiten zur Nutzung und Gestaltung eines Kleingartens. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bestimmt im § 1 Abs. 1 Nr. 1, dass ein Kleingarten „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung“ zu dienen hat. Dabei schließt die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung neben der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen auch eine andere gärtnerische Nutzung sowie die Nutzung des Gartens zur Erholung nicht aus. Der notwendige Anteil von Obst- [...]
Kleingärtnerische Nutzung – aus Sicht der Fachberatung
Der Wesenskern des Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung. Er dient der Eigenversorgung mit Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen. Dabei birgt die Definition „kleingärtnerische Nutzung“ eine unerschöpfliche Vielfalt an Ideen und Möglichkeiten zur Nutzung und Gestaltung eines Kleingartens. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bestimmt im § 1 Abs. 1 Nr. 1, dass ein Kleingarten „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung“ zu dienen hat. Dabei schließt die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung neben der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen auch eine andere gärtnerische Nutzung sowie die Nutzung des Gartens zur Erholung nicht aus. Der notwendige Anteil von Obst- [...]