Das Bundeskleingartengesetz
Das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest und kann somit als das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens bezeichnet werden. Die Nutzung der Kleingärten für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenverbrauch ist zentrales Merkmal von Kleingärten und Grundvoraussetzung, um in den Genuss u.a. folgender Regelungen des BKleingG zu kommen:
- Kündigungsschutz,
- Pachtpreisbindung,
- Entschädigung bei Inanspruchnahme von Kleingartenflächen
Die vorteilhaften Regelungen des BKleingG können nur dort Anwendung finden, wo auch gegärtnert wird.
Es sichert und schützt die rund 900.000 Kleingärten, die unter dem Dach des BKD mit seinen 5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern organisiert sind und bildet eine Brücke zwischen Umweltgerechtigkeit und Biodiversität.
Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können.
Nebst all diesen Vorzügen für Pächterinnen und Pächter sind diese im Umkehrschluss gefordert, sich an ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten zu halten. Dazu zählt u.a. der Anbau von Obst und Gemüse, der im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ein Muss für die Nutzung eines Kleingartens ist. Auch muss man sich im Regelfall an die maximal überbaubare Fläche von 24m² und eine einfache Ausstattung der Laube halten – denn dauerhaftes Wohnen ist hier nicht erlaubt, liegt der Fokus doch ganz eindeutig auf dem Gärtnern.
In den Kleingärten mischen sich Selbstversorgung und Selbstverwirklichung, private Nutzung und öffentlicher Nutzen, Regelwerk und Gestaltungsspielräume und nicht zuletzt werden hier neue Formen für das künftige Verhältnis von Stadt und Natur ausprobiert. Die Qualität des BKleingG besteht darin, dass es durch eine kluge Setzung der Leitplanken die Wandelbarkeit der Kleingärten ermöglicht.
Weiterführende Links: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html