Das Bundeskleingartengesetz

Das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest und kann somit als das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens bezeichnet werden. Die Nutzung der Kleingärten für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenverbrauch ist zentrales Merkmal von Kleingärten und Grundvoraussetzung, um in den Genuss u.a. folgender Regelungen des BKleingG zu kommen:

  • Kündigungsschutz,
  • Pachtpreisbindung,
  • Entschädigung bei Inanspruchnahme von Kleingartenflächen

Die vorteilhaften Regelungen des BKleingG können nur dort Anwendung finden, wo auch gegärtnert wird.

Es sichert und schützt die rund 900.000 Kleingärten, die unter dem Dach des BKD mit seinen 5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern organisiert sind und bildet eine Brücke zwischen Umweltgerechtigkeit und Biodiversität.

Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können.

Nebst all diesen Vorzügen für Pächterinnen und Pächter sind diese im Umkehrschluss gefordert, sich an ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten zu halten. Dazu zählt u. a. der Anbau von Obst und Gemüse, der im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ein Muss für die Nutzung eines Kleingartens ist. Auch muss man sich im Regelfall an die maximal überbaubare Fläche von 24 m² und eine einfache Ausstattung der Laube halten – denn dauerhaftes Wohnen ist hier nicht erlaubt, liegt der Fokus doch ganz eindeutig auf dem Gärtnern.

In den Kleingärten mischen sich Selbstversorgung und Selbstverwirklichung, private Nutzung und öffentlicher Nutzen, Regelwerk und Gestaltungsspielräume und nicht zuletzt werden hier neue Formen für das künftige Verhältnis von Stadt und Natur ausprobiert. Die Qualität des BKleingG besteht darin, dass es durch eine kluge Setzung der Leitplanken die Wandelbarkeit der Kleingärten ermöglicht.

Weiterführende Links: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html

NEU

Neuauflage des Kommentars zum Bundeskleingartengesetz

Im Jubiläumsjahr 2023, also genau seit 40 Jahren, hat sich das „Goldstück“ Bundeskleingartengesetz bewährt. Pünktlich zum Jubiläum ist die 13. Auflage des Praktikerkommentars zum Bundeskleingartengesetz erschienen, in der Neuerungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung leicht verständlich erklärt werden, wie z. B. zur Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Kleingartenanlagen. Auch gab es in den letzten Jahren obergerichtliche Urteile zu verschiedenen kleingartenrechtlichen Fragen, wie z. B. zu Waldbäumen in Kleingartenanlagen, zu gelegentlichen Festen der Vereine in den Anlagen, zu Grillstellen in den Kleingärten, zur zulässigen Höhe von Gartenlauben, zum Umfang einer Rückbauverpflichtung und zum Verlust des Bestandsschutzes bei einer übergroßen Laube.

Autor: Patrick R. Nessler

Neuauflage „Recht im Kleingarten“

Ergänzend zum Praktikerkommentar ist die 9. Auflage „Recht im Kleingarten“ erschienen.  Die Textausgabe enthält die aktuellen Vorschriften rund um die Schaffung und den Betrieb von Kleingartenanlagen. Die handliche Sammlung bietet dazu neben dem Text des Bundeskleingartengesetzes u.a. Auszüge aus den Bauordnungen der Länder, aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder, aus dem BGB, aus den Bewertungsgesetzen der DDR und des Bundes, sowie aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Zusätzlich wurden nun auch Ausführungen zu zwei aktuellen Themen aufgenommen: Photovoltaik-Fragen und Fragen zum Wohnen in der Laube.

Autoren: Dr. Lorenz Mainczyk †, Patrick R. Nessler, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Thomas Bauer

2. Auflage „Vereinsrecht im Kleingärtnerverein“

Die Autoren und Rechtsanwälte Patrick R. Nessler und Karsten Duckstein erläutern in diesem Buch dem Vorstand eines Kleingartenvereins genauso wie dem Neuankömmling in der Kleingartenanlage die rechtlichen Umstände, die für die Arbeit im Kleingartenverein gelten.

Autoren: Patrick R. Nessler, Karsten Duckstein