Recht I

Die soziale und ökologische Bedeutung des Kleingartenwesens und ihre Widerspiegelung im Recht
Kleingärten spielen eine bedeutende Rolle im Umwelt- und Klimaschutz. Sie fördern die Biodiversität, indem sie Lebensräume für verschiedenste Pflanzen- und Tierarten bieten. Als Teil des Stadtgrüns tragen sie zur Verbesserung der Luftqualität bei, wirken als „Kälteinseln“ in städtischen Hitzegebieten und dienen als Frischluftschneisen, die das Mikroklima positiv beeinflussen. Zudem ist die Bedeutung von Kleingärten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fest verankert, was ihren hohen Stellenwert unterstreicht.
Darüber hinaus stellen Kleingärten eine Freizeitmöglichkeit für alle Bevölkerungsschichten dar. Durch die Pachtzinsbindung gemäß § 5 BKleingG bleiben sie für viele erschwinglich. Besonders Menschen mit geringem Einkommen erhalten durch Unterstützung, wie etwa Raten- oder Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen, die Möglichkeit, Teil dieser Gemeinschaft zu werden. Die gegenseitige Hilfe und Solidarität innerhalb der Vereine stärken den sozialen Zusammenhalt zusätzlich.
Auch die interkulturelle Kommunikation spielt in Kleingartenvereinen eine wichtige Rolle. Sie bieten Raum für den Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturkreise und überwinden Sprachbarrieren durch gemeinschaftliche Aktivitäten. Dies verdeutlicht ihr integratives Potenzial und zeigt, wie Kleingärten Brücken zwischen den Kulturen schlagen können.
Nicht zuletzt sind Kleingärten Orte der sozialen Begegnung. Sie ermöglichen durch Projekte wie Kita- und Tafelgärten die Förderung von Bildung und Gemeinschaftsarbeit, während Rentnergärten älteren Menschen die Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Gemeinschaftseinrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, tragen weiter zur Stärkung des Miteinanders bei und machen Kleingärten zu einem zentralen Bestandteil des sozialen und kulturellen Lebens.