Unsere Historie
Entstehungsgeschichte und Meilensteine
Kleingärten gibt es in verschiedenen Formen seit über 200 Jahren. Ihre Ursprungslinien im 19. Jahrhundert waren: Armengärten, Gärten von Fabriken und Unternehmen, Arbeitergärten vom Roten Kreuz, Berliner Laubenkolonisten, Gärten der Naturheilbewegung und die Schrebergärten. Diese Vorläufer bildeten schrittweise übergeordnete Verbände zur Interessenvertretung und zum Erreichen einer dauerhaften Sicherung der Pachtflächen.
Generell fehlten den Kleingärten aber die staatliche Legitimation und rechtliche Regelungen. Vor allem fehlender Kündigungsschutz und das Generalpächtersystem erschwerten den langfristigen Schutz der Kleingartenanlagen.
Die durch den 1. Weltkrieg angestiegene Lebensmittelknappheit verdeutlichte immer mehr die Notwendigkeit der Versorgung mit Obst und Gemüse aus eigenem Anbau. Zusätzlich rückten die Kleingärten in den Fokus der Gesundheitsfürsorge: In den stetig wachsenden Städten mit immenser Bautätigkeit fanden Kleingartenflächen zunehmend Beachtung in der Siedlungs- und Stadtplanung als Areale „für mehr Luft, Licht und Sonne“.
Ein Meilenstein in der rechtlichen Legitimation war der Beschluss der „Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung“ (KGO) am 31. Juli 1919 durch die Nationalversammlung in Weimar. Damit erlangten die organisierten Kleingärtner Rechtssicherheit im Umgang mit Bodeneigentümern und Verwaltungsbehörden. Die gewerbsmäßige Generalpacht wurde verboten und eine Festsetzung der Pachtpreise vorgeschrieben.
Aus der Mehrheit der Ursprungsverbände gründete sich 1909 der „Zentralverband deutscher Arbeiter- und Schrebergärten“ (ZdASG). Auf dessen Initiative hin richtete die Reichsregierung 1916 die „Zentralstelle für den Gemüseanbau im Kleingarten“ in Berlin ein.
Dank der großen Bedeutung, die den Kleingärten bereits vor über 100 Jahren beigemessen wurde, sei es ernährungspolitisch, sozial oder auch boden- und wohnungspolitisch, sind gesetzliche Voraussetzungen geschaffen worden, die dafür sorgten, dass Kleingärten einen festen Platz in der Gesellschaft einnehmen konnten. Den bis dato gegründeten Verbänden erschien es daraufhin sinnvoll ihre gemeinsamen Interessen durch einen Dachverband vertreten zu lassen.
Der „Zentralverband der Kleingartenvereine Deutschlands“ (ZvKD) lud alle anderen Verbände zu Pfingsten 1921 zu einer gemeinsamen Tagung – später als 1. Reichskleingärtnertag bezeichnet – nach Berlin-Neukölln ein, um die Gründung eines Dachverbandes voranzutreiben. Letztendlich wurde am 14. August 1921 zum 2. Reichskleingärtnertag in Bremen der „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“ (RVKD) gegründet.
Die erste Geschäftsstelle des RVKD wurde in Berlin Charlottenburg eingerichtet. Aus Kostengründen wurde die Geschäftsstelle aber 1923 nach Frankfurt am Main verlegt. Während der Zeit des Nationalsozialismus erfolgte die Gleichschaltung des Verbandes.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs entwickelten sich in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Verbände: In Westdeutschland wurde 1949 der „Verband Deutscher Kleingärtner“ (VDK) in Bochum gegründet, in der DDR 1959 der „Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“ (VKSK) in Leipzig. Der VDK benannte sich 1973 in „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde“ (BDG) um.
Nach der Wiedervereinigung bildeten sich in den neuen Bundesländern schrittweise Landesverbände. Bis 1995 traten diese dem BDG bei.
Im Rahmen des 29. Bundesverbandstages erfolgte am 9. September 2023 die Umbenennung von „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.“ (BDG) in „Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.“ (BKD) in Berlin. Der Name soll das Kleingartenwesen und seine Vereine wieder in den Mittelpunkt rücken und sich am historischen Vorbild („Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“) orientieren.
Mit einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, einem gezielten Schulungswesen und dem förderlichen Dialog mit Entscheidungsträgern setzt sich der Dachverband seit über 100 Jahren für eine einheitliche Festigung und starke Etablierung des Kleingartenwesens ein.
Die Herausforderungen vor rund 100 Jahren sind vergleichbar mit den heutigen: Damals wie heute stehen Kleingärten in direkter Konkurrenz zu anderen – meist größeren Profit versprechenden – Bodennutzungen.
Daher sollte man es ruhig deutlich aussprechen: Ohne die erfolgreiche politische Interessenvertretung und die erfolgreiche Organisation in den letzten 100 Jahren gäbe es heute vermutlich in vielen Regionen keine wohnortnahen Kleingärten mehr!
Dabei werden gerade überall dort, wo die Flächennutzungskonkurrenz zunimmt, auch die Begehrlichkeiten im Hinblick auf Kleingartenflächen weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund von auch in eher dünn besiedelten Gebieten rasant ansteigenden Pacht- und Kaufpreisen von Ackerland und weiter steigenden Baulandpreisen werden die Angriffe auf das Kleingartenwesen nicht unbedingt weniger werden.
Allerdings haben die heutigen Kleingärtner einen großen Vorteil: Sie können auf dem aufbauen, was ihre Vorfahren geschaffen haben. Das gilt sowohl im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen als auch auf Organisatorisches: Oberhalb der kommunalen Ebene sorgen die Landesverbände und der Bundesverband für die Vertretung der Kleingärtnerinteressen gegenüber Politik und Verwaltung. Damit auch noch zukünftige Generationen das große Glück der kleinen Gärten genießen können, ist das organisierte Kleingartenwesen auf allen Ebenen zu unterstützen. Das gilt von der Unterstützung des Vereinsvorstandes bis hin zur Beitragszahlung an Landes- und Bundesverband.
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