Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern
Bundespolitische Forderungen des BDG
- Den Schutz der Kleingärten als Grüne Infrastruktur unbedingt sichern: Festhalten am Bundeskleingartengesetz in seiner bewährten Form.*
- Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingärten durch die Kommunen fördern: Kleingärten in den Programmen der Städtebauförderung und in weiteren zukünftigen Infrastrukturprogrammen explizit als möglichen Adressaten für Maßnahmen festschreiben.
- Im Zusammenhang mit bedarfsgerechter Weiterentwicklung auch die durch demografischen Wandel in ländlichen Räumen entstandenen Überkapazitäten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen: Notwendige Maßnahmen durch Förderprogramme der Integrierten ländlichen Entwicklung und durch Bundesprogramme unterstützen.
- Bei zukünftig anstehenden Neuregelungen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennen. Entsprechende Forschungsvorhaben und Modellprojekte sollten durch die Bundespolitik gefördert werden.
- Die soziale Wirkung von Kleingärten schützen durch Verhindern hoher Nebenkosten; wie etwa einer großen Grundsteuerbelastung.
Kleingärten: mehr als Freizeit- und Erholungsflächen in Ballungszentren und im ländlichen Raum
Menschen profitieren von wohnungsnahen Kleingärten
Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil der grünen Infrastruktur in Deutschland. Sie entfalten für ihre Umgebung eine große positive Wirkung und bieten die Möglichkeit sinnvoller Freizeitbeschäftigung in der Natur. Durch moderate Pachtpreise sind sie dank des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) für jedermann erschwinglich. Familien finden im Kleingarten einen geschützten Ort und die so wichtigen Naturerlebnisräume für Kinder. Kleingärten verbinden alle Generationen, Nationen und gesellschaftliche Schichten. Im Kleingarten kann der Mensch gesundes Obst und Gemüse in Bioqualität anbauen und sich vom Arbeitsalltag erholen.
Städte und Gemeinden stünden vor einer enormen finanziellen Herausforderung, gäbe es die knapp 14.000 Kleingartenanlagen deutschlandweit nicht. Denn es sind die Kleingärtnerorganisationen, die sich um diese für die Gesellschaft so wichtigen Grünflächen kümmern: Für rund 44.000 ha zentral gelegene und öffentlich zugängliche Grünflächen müssen die Kommunalverwaltungen oftmals keine Pflegekosten aufbringen.
Kleingartenwesen im Wandel
Aktuelle Herausforderungen für das Kleingartenwesen
So wie sich die Anforderungen an Städte als Arbeits-, Wohn- und Lebensmittelpunkt wandeln, wird auch das Kleingartenwesen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Die Nachfrage nach Kleingärten in dichtbesiedelten Ballungszentren übertrifft das Angebot. In dünner besiedelten Regionen mit Bevölkerungsrückgang stehen die Kleingärtnervereine oftmals vor dem gegenteiligen Problem.
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingartenflächen muss daher beiden Herausforderungen aktiv begegnen: Es werden einerseits Strukturanpassungen gefordert, um dem Nachfragedruck in Städten zu begegnen. Auf der anderen Seite sind neben einem aktiven Parzellenmanagement auch Fördermittel für den Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels in strukturschwachen Regionen notwendig.
Wichtige Nachfragegruppen, vor allem im städtischen Raum, sind junge Familien (85%), Familien mit ausländischen Wurzeln (72 %) und Paare nach der Familienphase (42%). Dabei hat sich der Anteil an Familien in 70 % der Vereine in den letzten 5 Jahren erhöht. Kinder und Jugendliche gelten heute als besondere Zielgruppe.
Im Gegensatz zu anderen Verbänden und Vereinen gibt es im organisierten Kleingartenwesen in Wachstumsregionen kein Generationenproblem: die Vereine verjüngen sich, für Nachwuchs ist gesorgt.
Mit Blick auf neue Zielgruppen und damit neue Herausforderungen wird in vielen Vereinen bereits heute mit innovativen Denkansätzen agiert. Modernisierung und Wandel auf der Grundlage des BKleingG wird deshalb von vielen Vereinen als Chance für eine stabile zukünftige Entwicklung betrachtet.
Der Bestand: In Deutschland gibt es knapp eine Million Kleingärten, in denen geschätzt fünf Millionen Menschen gärtnern. Dieser Bestand muss dort, wo Mehrbedarf besteht, durch Neuanlage aber auch Modernisierung und Nachverdichtung erweitert werden. Dabei sollten auch Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden, bei zukünftig anstehender Neuregelung der Eingriffs-Ausgleichsregelung, ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen bzw. Gemeinschaftsflächen als Kompensationsflächen anzuerkennen.
Die Verbindung mit der Umgebung: Kleingartenanlagen lassen sich hervorragend in das städtische Freiraumsystem integrieren. Sie schaffen wertvolle ökologische Verbindungen, die für alle Bewohner und Besucher erlebbar sind bzw. gemacht werden müssen.
Die Gemeinschaft: Kleingärten sind wichtige Begegnungsräume für unterschiedliche Kulturen, soziale Milieus und Generationen.
Die Bildung: Kleingärtner unterstützen aktiv Umweltbildung und bleiben dabei nicht nur unter sich. Auch Nachbarn, Kinder und Jugendliche angrenzender Betreuungs- und Bildungseinrichtungen profitieren vom Wissen und Engagement der Kleingärtner.
Die Artenvielfalt: Kleingärten sind wichtige Refugien für seltene Pflanzen- und Tierarten in urbanen Räumen.
Viele der zukünftigen Herausforderungen, die aktuell in unserer Gesellschaft diskutiert werden, können einfacher gelöst werden, wenn innerhalb von Politik und Stadtplanung an das qualitative Potenzial und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingartenflächen gedacht werden würde.
Intelligent entwickelte Kleingartenanlagen tragen zur Schaffung lebenswerter und attraktiver Wohnquartiere in Städten und Gemeinden bei.
Kleingärten sind heute anerkannter Teil der modernen Gesellschaft und haben wesentliche soziale, ökologische, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen in Städten und Gemeinden. Der Schutz und die Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen sind heute besonders wichtig. Das BKleingG dient hier als unverzichtbares gesetzliches Fundament. Um weiterhin gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren, stellt sich das Kleingartenwesen bereits heute einem Modernisierungsprozess. Es bedarf hier allerdings einer aktiven Stadtplanung, die das Kleingartenwesen als wichtigen Bestandteil grüner Infrastruktur anerkennt und in die Gesamtentwicklung einbindet. Das kleingärtnerische Bildungswesen sowie der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ sind als wichtige Instrumente zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der urbanen Gartenkultur zu fördern.
Das Kleingartenwesen muss explizit Berücksichtigung in Infrastruktur- und Förderprogrammen finden, um mit allen Aspekten des demografischen Wandels umgehen zu können. Dabei müssen alle zuständigen Akteure gemeinsam agieren: Verbände der Kleingärtner, Grünflächenämter, Stadtplanung und Politik müssen Strategien und Konzepte entwickeln und gemeinsam zur Diskussion stellen.
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. wird sich den Herausforderungen bewusst stellen und den Entwicklungsprozess weiter intensiv begleiten und gestalten.