Cannabis in Kleingärten?
Information des BKD zum Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)
Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) verabschiedet.
Kaum ein Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode hat so eine große Beteiligung von Interessenverbänden hervorgerufen. Dabei polarisiert das Thema nicht nur in der Öffentlichkeit sehr stark; auch die Zielsetzungen der Interessenverbände waren extrem konträr.
Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) hat bereits sehr frühzeitig den Gesetzgebungsprozess im Parlament und über das Bundeskanzleramt aktiv begleitet. Unser Ziel dabei war es, möglichst weitreichende Rechtssicherheit und Klarheit für die unter dem Dach des BKD organisierten Vereine und ihre Vorsitzenden bei diesem Thema zu erreichen.
Wie erwartet hat die Berichterstattung über die Abstimmung im Bundestag zu zahlreichen Nachfragen innerhalb des organisierten Kleingartenwesens geführt. Daher – als erste Handreichung – zum aktuellen Sachstand:
Entgegen dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Eindruck ist ein Inkrafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli in der vorliegenden Form alles andere als sicher. Voraussetzung dafür wäre die Zustimmung des Bundesrats, der sich voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung: 20/8704; 20/8763; Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 20/10426) befassen wird. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte das Inkrafttreten, das eigentlich gestaffelt für den 1. April bzw. den 1. Juli 2024 (bzgl. der Anbauvereinigungen) vorgesehen war, mindestens bis weit in den Sommer hinein verzögern.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten also nur unter der Voraussetzung, dass der Gesetzentwurf auch unverändert den Bundesrat bzw. den Vermittlungsausschuss passiert.