Tipp: Beantragen Sie als gemeinnütziger Verein Ihre Gebührenbefreiung beim Transparenzregister!

Auf Initiative des BKD und anderer Verbände besteht seit 2021 die Möglichkeit, sich mit einem vereinfachten Formular von der Gebührenzahlung beim Transparenzregister befreien zu lassen.

Gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen können eine Gebührenbefreiung für das Transparenzregister beantragen. Die Befreiung ist möglich, wenn die Organisation vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wurde und dies nachweisen kann.

Um die Gebührenbefreiung zu beantragen, muss ein Antragsformular ausgefüllt und an die zuständige Stelle gesendet werden. Der Antrag kann postalisch, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.

Das Antragsformular finden Sie auf der Seite  Transparenzregister (die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschlands):

Antragsformular_Gebuehrenbefreiung.pdf