Eine runde Sache – das Bundeskleingartengesetz feiert 40-jähriges Bestehen
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), das vor 40 Jahren – am 1. April 1983 – in Kraft getreten ist, ein großer Wurf gelungen.
Gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bärbel Bas, und weiteren geladenen Gästen wird der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) dieses Ereignis mit einer Feierstunde in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft am Freitag, dem 31. März 2023, 12 Uhr in Berlin würdigen.
Das BKleingG sichert und schützt die 900.000 Kleingärten, die unter dem Dach des BDG mit seinen 5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern organisiert sind und bildet eine Brücke zwischen Umweltgerechtigkeit und Biodiversität. Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können.
Nebst all diesen Vorzügen für Pächterinnen und Pächter sind diese im Umkehrschluss gefordert, sich an ein paar Regeln beim Bewirtschaften ihrer Kleingärten zu halten. Dazu zählt u.a. der Anbau von Obst und Gemüse, der im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ein Muss für die Nutzung eines Kleingartens ist. Auch muss man sich im Regelfall an die maximal überbaubare Fläche von 24m² und eine einfache Ausstattung der Laube halten – denn dauerhaftes Wohnen ist hier nicht erlaubt, liegt der Fokus doch ganz eindeutig auf dem Gärtnern.
In den Kleingärten mischen sich Selbstversorgung und Selbstverwirklichung, private Nutzung und öffentlicher Nutzen, Regelwerk und Gestaltungsspielräume und nicht zuletzt werden hier neue Formen für das künftige Verhältnis von Stadt und Natur ausprobiert. Die Qualität des BKleingG besteht darin, dass es seit 40 Jahren durch eine kluge Setzung der Leitplanken die Wandelbarkeit der Kleingärten ermöglicht.
Das Bundeskleingartengesetz
XYZ
Das ist ein Blindtext