Erfahrungsaustausch für Vereinsvorsitzende im Bundeszentrum

Nach erfolgreicher Durchführung der Online-Reihe Recht und Vereinsmanagement, gefördert im Rahmen des Verbundprojektes „Kleingärten für Biologische Vielfalt“*, konnten wir im Bundeszentrum knapp 50 der Seminarteilnehmer zu einem Erfahrungsaustausch in Berlin im Bundeszentrum des BKD begrüßen.
Stärkung der Vereinsvorsitzenden
Das Ziel der Online-Reihe ist es, Vereinsvorstände mit den rechtlichen Grundlagen ihres Amtes vertraut zu machen, damit sie für die Ausführung ihres Amtes bestmöglich aufgestellt sind. Dabei liegt besonderer Augenmerk auf naturnaher Gartengestaltung und Förderung der Artenvielfalt.
Ca.1/3 der Teilnehmer waren neu ins Amt gewählte Vorstände. Ein weiteres Drittel bekannte sich dazu bereits seit 2-5 Jahren ehrenamtliche Vorstandsarbeit zu leisten, die übrigen sind bereits länger als 5 Jahre dabei.
Vielfältiges Programm
In seiner Begrüßung hob Präsident Dirk Sielmann die fundamentale Bedeutung der Vereinsarbeit und der Verbandorganisation hervor. Im Anschluss konnten sich die Teilnehmer in Kleingruppenarbeit näher kennenlernen und besprechen, welche Herausforderungen es bei ihrer Arbeit gibt.
Nach einer Auswertungsrunde, bei welcher deutlich wurde, dass die Problemlagen den verschiedenen Regionen teils sehr ähnlich gelagert sind, durfte der Teilnehmerkreis den Ausführungen von Rechtsanwalt Patrick Nessler lauschen, der zum Teil die Hinweise aus den Kleingruppen aufgenommen hat.
RA Nessler stellte dar, wie sich der Vorstand eines Vereins rechtmäßig verhalten kann. Er führte zur Satzung des Vereins als dessen Verfassung aus und wie der Verein sich selbst Ordnungen geben kann. RA Nessler wies darauf hin, dass ein Vorstand in einem Verein zwingend vorhanden sein muss, da der Verein selbst nicht handeln kann, sondern durch einen anderen handeln muss. Dabei kann es in Vereinen unterschiedliche Organe geben und nicht jeder Vorstand des Vereins ist auch immer der Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
Über dem Vorstand steht die Mitgliederversammlung, die jedoch an die ihr zugewiesenen Zuständigkeiten aus der Satzung gebunden ist. Sie darf sich nicht über die Satzung stellen und Angelegenheiten an sich ziehen. So ist sie insbesondere nicht für Pachtangelegenheiten zuständig und Beschlüsse, die gefasst werden sollen, müssen entsprechend angekündigt werden.
Nach einer kurzen Kaffeepause konnten die Teilnehmer erfahren, was die rechtlichen Grundlagen für naturnahes Gärtnern und den Naturschutz im Kleingarten sind. Bereits aus dem BKleingG ergibt sich, dass beim Gärtnern die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen sind, so Nessler.
Am Abend gab es Gelegenheit zu individuellem Austausch, was rege genutzt wurde.
Am zweiten Seminartag eröffnete Julia Viebranz-Wiatrek, Bezirksfachberaterin Berlin Süden, den Tag mit Umsetzungstipps für die Praxis. Ausgehend von dem noch herrschenden Bild des Kleingärtners, der in klaren Strukturen gärtnert und die Funktionsbereiche voneinander trennt, zeigte Frau Viebranz-Wiatrek, wie mit einfachen Mitteln der Natur im Garten geholfen wird, z.B. Igel und Vögeln. Im Anschluss verwies sie auf eine entsprechende Pflanzplanung und die Möglichkeit durch Artenvielfalt Pflanzenschutz zu begünstigen. Die Pflanzen sollten dem Standort angepasst gewählt werden und man soll Multifunktionalität wagen. Schließlich sollte das ökologische Gärtnern im Verein verankert werden, so Viebranz-Wiatrek.
Passend dazu, stellte Michael Schneider, 1. Vorsitzender der Kolonie Lebensfreude e.V. in Berlin Tempelhof, die ökologische Gartenordnung seines Vereins vor und berichtete vom Werdegang und dass es ein zeitaufwendiges Unterfangen war, die Vereinsmitglieder in mehreren Informationsveranstaltungen und Mitgliederversammlungen abzuholen und mitzunehmen. Am Ende steht eine Ordnung, die von der Drittelnutzung ausgehend fünf K.O.-Kriterien des Umweltschutzes und neun weitere Merkmale für den Garten nennt, von welchen mindestens drei umzusetzen sind.
Zum Abschluss stellte Rechtsanwalt Christian Klie den rechtlichen Hintergrund zu Planung und Durchführung einer Mitgliederversammlung vor.
*Das Projekt wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

