Auslobung: 26. Bundeswettbewerb Gärten im Städtebau

für Kleingartenanlagen der Städte und Gemeinden und ihre Kleingartenorganisationen

Motto: „Kleingartensommer: cool und gemeinsam statt hitzig und einsam“

Auslobung 2026


Stand 06.03.2024

1. Auslobende

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
    Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin
  • Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD)
    Hermannstraße 186, 12049 Berlin

2. Zielsetzungen

  • Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) schreiben gemeinsam den 26. Bundeswettbewerb 2026 „Gärten im Städtebau“ aus.
  • Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, Kleingartenorganisationen, die unter dem Dach des BKD organisiert sind, die Fachwelt sowie die Öffentlichkeit. Durch ihn sollen Städte, Gemeinden und deren im BKD organisierte Kleingartenorganisationen für innovative und nachhaltige Kleingartenpolitik ausgezeichnet werden. Zugleich soll mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Bürgergesellschaft, für Umwelt und Natur sowie für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden aufmerksam gemacht werden. Kleingärten gehören zu Deutschlands Städten und Gemeinden. Als kleine grüne Inseln erfüllen sie wichtige städtebauliche, soziale und ökologische Funktionen. Sie leisten einen großen Beitrag zur Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit. Als Bestandteil qualitativ hochwertigen Stadtgrüns dienen sie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Untersuchung „Kleingärten im Wandel – Innovationen für verdichtete Räume“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 2019 veröffentlicht hat.
  • Kleingärten nachhaltig sichern
    Der Nutzungsdruck auf Kleingartenflächen in verdichteten urbanen Räumen wächst. Gleichzeitig steigt dort auch die Nachfrage, während es in strukturschwachen Regionen mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zu einem Überangebot an Kleingärten kommt. Der Wettbewerb hat deshalb das Ziel, beispielhafte Lösungen und Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung von Kleingärten und Kleingartenanlagen und die ihnen zu Grunde liegenden kommunalen Konzeptionen und Ideen hervorzuheben. Er soll helfen, die städtebauliche Bedeutung von Kleingärten zu verdeutlichen, ihre Position als Teil grüner Infrastruktur zu stärken und sie so noch mehr in Stadtentwicklungskonzepte zu integrieren. Er soll darlegen, wie Kleingartenvereine als Teil der Gesellschaft und Kleingartenanlagen als Element des Siedlungsgrüns dazu beitragen, unsere Gesellschaft nachhaltig zu entwickeln. Der Wettbewerb soll aufzeigen, wie Gartenfreundinnen und Gartenfreunde dazu beitragen, die Stadtnatur in einem Zustand zu halten, der die Lebensqualität erhöht, unterschiedlichsten Nutzergruppen Freude und Entspannung bietet und langfristig erhalten bleibt.
  • Urbane Landwirtschaft stärken
    Kleingärten dienen von Beginn an der Selbstversorgung mit angebautem Obst, Gemüse und anderen gartenbaulichen Erzeugnissen. Seit mehr als 200 Jahren sind sie Teil urbaner Landwirtschaft, die in den letzten Jahren auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt. Heute geht es in Kleingärten vor allem um die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel in Bio-Qualität zum Eigenbedarf. Diese Form lokaler Lebensmittelherstellung und der damit verbundene lokale Lebensmittelkonsum sind Möglichkeiten, Transportwege und den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Neben der Versorgung mit lokal angebauten Produkten hat das Gärtnern in der Stadt aber noch weitere Effekte: Verbesserung des städtischen Mikroklimas, Beitrag zur Artenvielfalt, nachhaltige Stadtentwicklung sowie Bildung und Sensibilisierung für nachhaltige Lebensstile. Gemeinschaftliches Gärtnern fördert Begegnung im und Engagement für den Stadtteil.
  • Ökologische und soziale Vielfalt bewahren
    Kleingärten sind Teil von lebenswerten, lebendigen und zukunftsfähigen Siedlungsstrukturen. Sie gehören zur grünen Infrastruktur, ihre Bedeutung wächst. Trotzdem ist ihr Bestand häufig nicht gesichert. Kleingärten schaffen qualitätsvolle Grünflächen, sorgen für ein besseres Stadtklima, sind kühle Orte für den Hitzeschutz und sichern Stadtnatur, indem sie den Bedürfnissen unterschiedlicher Gemeinschaften von Menschen, Tieren und Pflanzen gerecht werden. Kleingärten sind zugleich grüner und sozialer Bestandteil kommunaler Infrastruktur. Kleingärten sind Lebensraum im Siedlungsbereich, sie sichern ökologische und soziale Vielfalt.
  • Bürgerschaftliches Engagement fördern
    Kleingärtnerinnen und Kleingärtner prägen mit vielfältigen Projekten auch das soziale Klima in den immer heterogener ausgeprägten Stadtteilen und Wohnquartieren: Mit Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftstreffs, Spielplätzen und anderen Angeboten fördern sie den Austausch zwischen Kleingartenvereinen und ihren vielfältigen Nachbarschaften. In Kleingärten treffen sich Menschen unterschiedlicher sozialer Milieus. Kleingartenvereine bringen somit verschiedene gesellschaftliche Gruppen zusammen und leisten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden.Letztendlich soll der Wettbewerb „Gärten im Städtebau“ den Dialog mit den Menschen in den Städten und Gemeinden über ihr Verständnis von Lebensqualität anregen. Er soll zum Austausch ermutigen und darstellen, was den Menschen in Deutschland wichtig ist.

3. Bewertungskriterien

Die Wettbewerbsleistungen werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:

  • Ein- und Anbindung der Kleingartenanlage an die Stadt/Kommune und stadtklimatische Funktion der Anlage
  • Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen
  • Soziale Projekte und bürgerschaftliches Engagement des Vereins
  • Planung und Gestaltung der Anlage
  • Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
  • Qualität und Kreativität der Präsentation des Vereins und der Anlage bei der Besichtigung.

Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Bewertet werden die Kleingartenanlagen nach den folgenden Details:

  1. a) Ein- und Anbindung der Kleingartenanlage an die Stadt/Kommune und
    stadtklimatische Funktion der Anlage
  • Wie ist die Kleingartenanlage in die städtebauliche Struktur, in den Siedlungs- und Landschaftsraum der Stadt, der Gemeinde eingebunden? Wie ist sie an Wohnquartiere angebunden? Wie ist die Anlage an den öffentlichen Verkehr angebunden und wie ist ihre Erreichbarkeit fußläufig oder mit dem Rad?
  • Ist die Kleingartenanlage Teil eines Grünsystems, unterstützt sie die Funktion städtischer Grünflächen? Ist die Kleingartenanlage offen und öffentlich nutzbar? Bereichert sie das Stadtgefüge mit einer ausgeglichenen Mischung aus öffentlich zugänglichem und privat genutztem Grün?
  • Sind Maßnahmen zu erkennen, hin zur sozialen und klimaresilienten Anlage? Umbau, Rückbau von versiegelten Flächen oder Wegen, Wassermanagement, Art der Bepflanzung, Gemeinschaftsflächen oder -räume.
  • Ist die Kleingartenanlage planungsrechtlich gesichert?
  • Setzen sich Kommune und Kleingartenverein aktiv und kritisch mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Untersuchung „Kleingärten im Wandel – Innovationen für verdichtete Räume“, die das BBSR 2019 veröffentlicht hat, auseinander? Dazu gehören: urbanes Grün und integrierte Stadtentwicklung, Kleingartenbedarfsplanung, Kleingartenentwicklungskonzepte, Umgang mit Nachfrage und Leerstand, Förderung des Kleingartenwesens durch Politik und Verwaltung.

(maximal 20 Punkte)

  1. b) Umweltschutz- und naturschutzfachliche Projekte, ökologische Strategien und Maßnahmen
  • Setzt der Verein den Leitgedanken der Nachhaltigkeit in der Kleingartenanlage konsequent um? Dazu gehören: Ressourcenschonung, Entsiegelungsmaßnahmen, Regenwasserspeicherung, Kompostanlagen, landschaftstypisches Bauen, Verwendung ortstypischer Materialien, (plastikarme Gärten).
  • Entsprechen Bewirtschaftung und Nutzung der Anlage ökologischen Kriterien? Wird das Leitbild des naturnahen Gärtnerns praktiziert? Das können sein: Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel, torffreies Gärtnern, standortgerechte und einheimische Pflanzen, Bodenpflege und Bodenschutz, Bewässerung, Förderung von Nützlingen.
  • Trägt der Verein mit konkreten Maßnahmen oder Projekten zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz bei? Das können sein: extensiv genutzte Flächen (Streuobst-, Feucht-, Trocken- und Blumenwiesen, Blüh-, Pionier- und Brachflächen), Klein- und Kleinstbiotope, Nähr- und Nistgehölze, Nisthilfen und Unterschlüpfe für Tiere, Kooperationen im Bereich Natur- und Umweltschutz.
  • Welchen Beitrag leisten die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zur Förderung der Biodiversität und zur Weitergabe gartenbaulichen Wissens? Das können sein: gärtnerische Fachberatung, Lehrgärten, Kräuter- oder Themengärten, Anbau regionaler sowie alter oder seltener Pflanzenarten und -sorten, Pflanzensammlungen, Kooperationen mit Genbanken.
  • Gibt es Initiativen zum Insektenschutz und zur Förderung von Wild- und Honigbienen? Das können sein: insektenfreundliche Gärten, Blühflächen, Nisthilfen für Wildbienen und andere Insekten, Kooperationen mit Imkern, Bienenstände, Bienenschaugärten.

(maximal 20 Punkte)

  1. c) Bürgerschaftliches Engagement und soziale Projekte des Vereins
  • Welche gesellschaftlichen Funktionen erfüllt der Kleingartenverein? Wird er seinem sozialen Auftrag gerecht, wirkt integrativ und gesellschaftlich nachhaltig bezogen auf soziale Milieus, Kulturen, Nationalitäten und Generationen?
  • Trägt der Verein zu mehr Umweltgerechtigkeit bei?
  • Wie wird um neue Mitglieder geworben?
  • Wie nimmt der Verein seine soziale Verantwortung gegenüber der Nutzergemeinschaft, aber auch gegenüber der Allgemeinheit wahr? Gibt es Projekte und Angebote für die Allgemeinheit? Das können sein: Unterstützung der Organisationsstrukturen des Kleingartenwesens auf Landes- und Bundesebene, Kooperationen mit Verbänden, Initiativen, Einrichtungen der Senioren- und Altenbetreuung, der Kinder- und Jugendpädagogik, Grüne Klassenzimmer, Lehrpfade, Sonder- und Themengärten, Gemeinschaftsbeete, Schnuppergärten, Tag des Gartens, Tag der offenen Gartenpforte, Sommer- und Stadtteilfeste, Einbindung in die Kommunal- und Lokalpolitik.

(maximal 20 Punkte)

  1. d) Planung und Gestaltung der Anlage
  • Wird die Kleingartenanlage den Nutzungsansprüchen der Parzellenpächter, von Spaziergängern und Gästen gerecht? Sind Infrastruktur und Aufenthaltsqualität zeitgemäß und entsprechen ökologischen Kriterien?
  • Besteht eine gute Erholungsqualität als zugänglicher kühler Ort für den Hitzeschutz? Dazu tragen bspw. bei: Verschattung insbesondere von Aufenthaltsbereichen wie Spielflächen, Großbäume, und Verdunstungskühle durch großes Grünvolumen, Wasserflächen.
  • Wird die Erlebnisqualität der Kleingartenanlage durch attraktive gestalterische Projekte und Objekte erhöht? Dazu gehören: einladende Eingangsbereiche, öffentliche Zugänglichkeit, Einblicke in die Einzelgärten, innovative Ansätze für Spiel-, Ruhe-, Aufenthalts-, Begegnungs- und Erfahrungsräume, Vereinsheime.

(maximal 15 Punkte)

  1. e) Gestaltung und Nutzung der Einzelgärten
  • Sind die Einzelgärten vielfältig gestaltet? In welchem Maß werden sie kleingärtnerisch genutzt? Tragen Anbau und Konsum lokaler Lebensmittel zur Verringerung von Transportwegen, des Ausstoßes von Kohlendioxid und damit zur Verbesserung der Klimabilanz bei?
  • Gibt es Ansätze zum Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt?
  • Werden die Prinzipien des naturnahen Gärtnerns und der guten fachlichen Praxis angewandt?
  • Wird nachhaltig gegärtnert (Klimaanpassung, Förderung und Schutz der Artenvielfalt)?
  • Tragen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner mit Maßnahmen oder Objekten zum Natur- und Artenschutz bei?

Das können sein: Selbstversorgung mit lokalen und saisonalen Lebensmitteln, Anbau regionaler Arten und Sorten, Anbau alter und seltener Arten und Sorten, Mischkultur, Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel, vorbeugender und biologischer Pflanzenschutz, torffreies Gärtnern, sparsamer Umgang mit Plastik im Garten, Kompostierung, Mulchen und andere Bodenschutzmaßnahmen, geringe Versiegelung, Kleinstbiotope, Nützlingsförderung.

(maximal 15 Punkte)

  1. Kreativität und Qualität der Bewerbung
  • Wie präsentiert sich der Kleingartenverein mit seinen Bewerbungsunterlagen und bei der Ortsbesichtigung?
  • Wie unterstützt die Politik den Wettbewerb, zum Beispiel durch die Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung?

(maximal 10 Punkte)

 

4. Wettbewerbsunterlagen

Die Unterlagen sollen übersichtlich und vollständig sein und grundsätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Folgende Dokumente werden erwartet:

  • richtige und vollständige Bezeichnung des Kleingartenvereins
  • digital ausgefüllter Fragebogen zur Darstellung der kommunalen Kleingartenpolitik und der zum Bundeswettbewerb gemeldeten Kleingartenanlage
  • Unterlagen, aus denen die planerische Einbindung der Kleingartenanlage ersichtlich ist
  • ein Lageplan der gemeldeten Kleingartenanlage
  • eine Kurzbeschreibung von Projekten, Maßnahmen oder Strategien zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
  • ein GPS-fähiges Anfahrtsziel, erreichbar mit Hilfe digitaler Navigationssysteme

Die Unterlagen sollen mittels eines Filehosting-Dienstes (z.B. Wetransfer) an den Bundesverband bkd@kleingarten-bund.de geschickt werden.

5. Darstellung der Wettbewerbsergebnisse

Die Ergebnisse des Bundeswettbewerbs werden in einer Abschlussdokumentation publiziert. Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen sollen dem Bundesverband zur Erarbeitung dieser Dokumentation bis zum 30. November 2025 zur Verfügung gestellt werden.

Die teilnehmenden Vereine sorgen dafür, dass die beim Wettbewerb involvierten Mitglieder des Vereins ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen erklären (Model Release). Dies gilt sowohl für Mitglieder, die sich am Tag der Besichtigung durch die Bewertungskommission aktiv einbringen, als auch für Mitglieder, die an der Abschlussveranstaltung des Bundeswettbewerbs teilnehmen.

Dieses Einverständnis soll darüber hinaus auch für die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzung und Veröffentlichung von Bildern zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben (z. B. während des Bundeswettbewerbs) gelten. Ebenso stellen die teilnehmenden Vereine sicher, dass die Bild- und Persönlichkeitsrechte des eingereichten Bildmaterials vor Abgabe hinreichend geklärt sind und der Rechteinhaber einverstanden ist, dass das Material kostenfrei an Dritte weitergegeben und durch diese genutzt werden darf.

6. Wettbewerbsverfahren

Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb sind Städte und Gemeinden mit ihren Kleingartenorganisationen. Die Teilnahme von unterschiedlich großen und verschieden strukturierten Kommunen wird ausdrücklich gewünscht. Die Meldung erfolgt über die BKD-Landesverbände.

Meldung, Vorprüfung und Ortsbesichtigung der Kleingartenanlagen

Der Bundeswettbewerb soll zweistufig durchgeführt werden. Die erste Stufe des Wettbewerbs sind entsprechende Landeswettbewerbe oder Landesvorauswahlen. In beiden Fällen müssen die Verfahren den Zielsetzungen dieses Bundeswettbewerbs entsprechen; das heißt, die Meldung von Kleingartenanlagen zum Bundeswettbewerb setzt eine erfolgreiche Teilnahme des Bewerbers bei einem Landeswettbewerb (Landeswettbewerbe 2024/2025) oder einer Landesvorauswahl nach den vorliegenden Wettbewerbskriterien voraus. Ausgeschlossen sind Kleingartenanlagen, die beim 25. Bundeswettbewerb 2022 mit Gold ausgezeichnet wurden.

Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind die jeweiligen Landessieger: Die in den Landeswettbewerben bzw. Landesvorauswahlen ermittelten Wettbewerbssieger werden durch die im Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. organisierten Landesverbände zum Bundeswettbewerb beim BKD angemeldet.

7. Zeitplanung

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt mit Nennung des Teilnehmers bis 31. Oktober 2025 (Name des Vereins, vollständige Anschrift an bkd@kleingarten-bund.de) sowie mit Einreichung der Wettbewerbsunterlagen bis 30. November 2025. Die Ortsbesichtigung durch die Bundesbewertungskommission findet im Juni/Juli 2026 statt.

8. Bundesbewertungskommission

Es wird eine interdisziplinäre siebenköpfige Bundesbewertungskommission gebildet, die von beiden Auslobenden einvernehmlich besetzt wird.

9. Auszeichnungen

Für hervorragende Gesamtleistungen mit vorbildlichen Lösungen erhalten die Teilnehmer am Bundeswettbewerb Urkunden sowie Gold-, Silber- und Bronzepokale. Über die Platzierungen und die Vergabe von Preisen/Preisgeldern entscheidet die Bundesbewertungskommission unabhängig. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Schlussveranstaltung im November/Dezember 2026 statt.

10. Zusammenfassung der Wettbewerbsergebnisse im Sinne einer Best-Practice-Sammlung

Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. hat das Recht, die eingereichten Unterlagen zu Publikationszwecken zu verwenden und zu vervielfältigen. Die Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer werden im Rahmen der Schlussveranstaltung dargestellt und gewürdigt. Diese Veranstaltung soll zugleich dem Erfahrungsaustausch zwischen den am Bundeswettbewerb und an den Landeswettbewerben bzw. Landesvorauswahlen beteiligten Kommunen sowie kleingärtnerischen Organisationen dienen.

Die Wettbewerbsergebnisse werden in einer Abschlussdokumentation veröffentlicht. Dieser Bericht wird den Ländern und den im Bundeswettbewerb ausgezeichneten Städten und Gemeinden, Verbänden, Vereinen und Persönlichkeiten im Rahmen der Schlussveranstaltung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Bundeswettbewerbs durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und den Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. öffentlichkeitswirksam kommuniziert.

11. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für den Bundeswettbewerb liegt beim

Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.
Hermannstraße 186, 12049 Berlin
Telefon: (030) 27 87 83 -800
E-Mail: bkd@kleingarten-bund.de
Internet: www.kleingarten-bund.de

12. (Anhang folgt)

Fragebogen zur Darstellung der kommunalen Kleingartenpolitik, zur Charakterisierung der Kleingartenorganisationen und zur Darstellung der zum Bundeswettbewerb gemeldeten Kleingartenanlage.