Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Kleingärten

BDG-Positionspapier

Die Aufgabe einer vorsorgenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umweltpolitik ist es, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Ressourcen Boden, Wasser und Luft in vollem Umfang zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Diese Aufgabe betrifft jeden und kann nicht mit dem Hinweis auf globale Anforderungen und Anstrengungen aufgeschoben werden. Die Sorge für eine intakte Umwelt kann jeder für den unmittelbaren Bereich der eigenen Verantwortung übernehmen, sie beginnt im direkten Umfeld. Das bedeutet auf Kleingärten bezogen im Wesentlichen:

  • Wiederherstellung, Erhaltung und Steigerung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit durch geeignete Kulturmaßnahmen, schonende, zielgerichtete Bodenbearbeitung und -nutzung (Bodenschutz),
  • Konsequenter Verzicht auf synthetische Düngemittel (Mineraldünger),
  • Anbau gesunder, widerstandsfähiger Pflanzen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
  • Anbau eines vielfältigen Artenspektrums mit einem hohen Anteil heimischer, regionaltypischer Pflanzen und solcher, die als Nähr- und Nektarquelle dienen,
  • Erzeugung gesunder Nahrungspflanzen in Bioqualität für den eigenen Verbrauch,
  • Förderung und Mehrung der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt (Naturschutz) im Garten,
  • Verzicht auf genmanipulierte Pflanzen, Mikroorganismen sowie deren Erzeugnisse und verstärkter Anbau alter Kulturpflanzenarten und -sorten,
  • Verwendung schadstoffarmer Rohstoffe und Wiederherstellung eines weitgehend geschlossenen Stoffkreislaufs (Kompostierung, Mulchen, Gründüngung),
  • Vermeidung von Grundwasser-, Gewässer- und Bodenbelastungen durch Verzicht auf stark nitrat- und phosphathaltige Düngemittel sowie Pflanzenschutzmittel,
  • Gestaltung und Ausstattung der Kleingartenanlagen mit vielfältigen Strukturen wie Hecken, Büsche, Zäune, Totholz, Gehölzgruppen oder Solitärbäume unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes zur Förderung der Biodiversität,
  • Berücksichtigung der im Bundeskleingartengesetz verankerten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens.

Boden naturgemäß pflegen und düngen

Flache Bodenbearbeitung zur Erhaltung der natürlichen Bodenschichten und gezieltes Düngen in Kombination mit Fruchtwechsel und Mischkultur schaffen ideale Bedingungen für das Gedeihen der Pflanzen. Durch Mulchen, Gründüngung und Verwendung von Komposterde wird auf natürliche Weise für eine gute Nährstoffversorgung der Pflanzen gesorgt. Synthetische Düngemittel (Mineraldünger), die unter hohem Energieaufwand in technischen Aufbereitungsverfahren hergestellt werden, haben in einem ökologisch aufgewerteten Kleingarten nichts zu suchen.

Mulchen: Das Bedecken der Bodenoberfläche mit Grasschnitt, zerkleinertem Heckenschnitt, Laub oder Pflanzenresten aus dem Gemüsegarten führt dem Boden Nährstoffe und Humus zu, hält den Boden feucht, sorgt für ausgeglichene Bodentemperaturen, fördert die Vielfalt der Bodenlebewesen, unterdrückt das Aufkommen unerwünschter Wildkräuter und schützt den Boden vor Erosion durch Starkregen und Wind.

Kompostierung: Kompost und Wirtschaftsdünger sind zur biologischen Düngung bestens geeignet. Besonders Kompost ist ein Rohstoff mit vielen Vorteilen. Er wird aus vielfältigen Garten- und Küchenabfällen hergestellt und enthält deshalb alle wichtigen Pflanzennährstoffe in ausreichender Menge. Darüber hinaus belebt er den Boden mit Mikroorganismen sowie anderen Bodenbewohnern und verbessert das Bodengefüge. Aufgrund seiner krümeligen Struktur speichert Kompost Wasser und sorgt für eine gute Durchlüftung. Schwere Böden werden gelockert, sandige Böden bindiger. Bei starken Regenfällen verhindert Kompost Verschlämmungen und Nährstoffauswaschungen.

Gründüngung: Das Einsäen schnell wachsender Pflanzen in brachliegenden Beeten – insbesondere von Schmetterlingsblütlern, die mit Hilfe von Knöllchenbakterien Stickstoff im Boden anreichern – erhöht den Humusanteil, lockert den Boden, verbessert die Wasserversorgung, verhindert Bodenerosion sowie das Auswaschen gelöster Nährstoffe und schützt den Boden vor starken Temperaturschwankungen.

Auf Torf verzichten

Torf entsteht nur in Mooren. In diesen wassergesättigten Böden herrscht Sauerstoffmangel, so dass organische Substanz nicht abgebaut, sondern zu Torf umgewandelt wird. Die Torfschicht eines intakten Hochmoors wächst pro Jahr nur um einen Millimeter. Bis mächtige Torflager entstehen, dauert es daher Jahrtausende. Torffreies Gärtnern ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Moore und des Klimas. Denn Torf speichert große Mengen CO2, das durch den Abbau aber freigesetzt wird. Deshalb sollten Gartenfreunde nur torffreie Kultursubstrate für Balkon- und Kübelpflanzen verwenden. Auch auf Torf zur Verbesserung der Bodenstruktur oder als Mulchschicht sollte im Kleingarten grundsätzlich verzichtet werden. Stattdessen können Komposterde, Holzfasern, Rindenhäcksel und -humus, Stroh oder Flachsfasern verwendet werden. Pflanzenfasern gewährleisten eine stabile Bodenstruktur, sorgen für eine ausreichende Belüftung und besitzen meist sogar eine bessere Benetzbarkeit als Torfprodukte. Komposterde und Rindenhumus bieten darüber hinaus eine natürliche Nährstoffversorgung und fördern das Bodenleben.

Anbau- und Kulturmaßnahmen

Eine angepasste Fruchtfolge mit robusten und widerstandsfähigen Sorten ist der Schlüssel zum Erfolg im Gemüsebau. Werden die Grundsätze von Fruchtfolge und Fruchtwechsel missachtet, muss mit Ernteausfall gerechnet werden. Typische Fruchtfolgeschäden werden verursacht durch Pilzkrankheiten, Bakteriosen oder tierische Schaderreger. Ein erfolgreicher und umweltschonender Anbau von Gemüse im Garten basiert deshalb immer auf einem idealen Fruchtwechselkonzept. Viele anbau- und kulturtechnischen Maßnahmen wie das Aufbringen von Schutznetzen, Vliesen und Folien oder der Einsatz von Nützlingen haben auch im Kleingarten nicht nur Arbeitserleichterung gebracht, sondern machen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überflüssig. Der Anbau robuster und widerstandsfähiger Arten und Sorten ist die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Gemüsebau. Dabei geht es nicht nur um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Schaderregern, sondern auch um die Unempfindlichkeit gegenüber physiologischen Störungen oder Mangelsituationen. Zudem kann die Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen wie Schwankungen bei Temperatur und Wasserversorgung Merkmal einer robusten Sorte sein. Ein hohes Toleranz- bzw. Resistenzniveau gegenüber Krankheiten und Schädlingen sichert den Anbauerfolg von Anfang an.

Alte Obst- und Gemüsearten und -sorten anbauen
Viele regionaltypische Obst- und Gemüsearten und -sorten, die über Jahrhunderte in Kloster- oder Bauerngärten kultiviert wurden, sind inzwischen – meist völlig unbemerkt – verschwunden. Nach Schätzungen sind seit 1900 weltweit 75 Prozent der Kulturpflanzensorten ausgestorben. 90 Prozent aller bekannten Tomatensorten werden nicht mehr gehandelt, viele davon existieren überhaupt nicht mehr. Das Anpflanzen und Vermehren alter Obst- und Gemüsesorten ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Kulturpflanzen. Regionaltypische Sorten bereichern nicht nur den Speisezettel, sondern sind – weil standortangepasst – oft auch robuster, widerstandsfähiger und deshalb einfacher und sicherer im Anbau.

Integrierter Pflanzenschutz
Nicht nur der Erwerbsgärtner hat mit ertragsreduzierenden Krankheiten und Schädlingen zu tun. Auch im heimischen Kleingarten gilt es, Gemüse und Obst vor einem Befall mit Schaderregern zu schützen. Die Intensität des Pflanzenschutzes sowie die Frage, ob der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig ist, richtet sich jedoch nach der jeweiligen Zielsetzung und dem Umfang der wirtschaftlichen Nutzung. Denn auch für solche Gärten, die ausreichend Erträge erbringen sollen, gelten im Gegensatz zum Erwerbsgartenbau folgende Grundsätze:

  • Einen gewissen Grad an Handarbeit nimmt man als Hobbygärtner aus Freude am Garten und der Natur gern in Kauf.
  • Der Anbau im heimischen Garten ist unabhängig von Vermarktungsvorschriften.
  • Mängel bei der äußeren Qualität sind leichter hinnehmbar.
  • Auf Höchsterträge kann verzichtet werden.

Im Kleingarten lässt es sich also viel leichter mit Schädlingen und Krankheiten leben als im Erwerbsanbau. Gute Bodenpflege und eine standortgerechte Pflanzenwahl sorgen für gesunde, widerstandsfähige Pflanzen und beugen Schädlingsbefall und Krankheiten vor. Pflanzenjauchen, -brühen und Kräuterauszüge können die pflanzeneigenen Abwehrmechanismen zusätzlich unterstützen und so zur Pflanzenstärkung beitragen. Breiten sich trotzdem Schaderreger aus, sollten möglichst mechanische Bekämpfungs- und Abwehrmethoden (Absammeln, Entfernen befallener Triebe, mechanische Barrieren etc.), Nützlinge oder – als letzte mögliche Maßnahme – biologische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Ansiedelung von Nützlingen fördern

Nützlinge sind im Garten lebende Tiere und Insekten, die den Kleingärtner bei der Gartenarbeit auf natürliche Weise unterstützen. Sie fressen Schädlinge, bestäuben Wild- und Nutzpflanzen, zersetzen Gartenabfälle, durchlüften den Boden, reichern ihn mit Nährstoffen an und sorgen so für ein natürliches Gleichgewicht, blühende Beete und eine reiche Ernte. Mit dem Angebot von Lebensräumen, Rückzugsorten und Überwinterungsmöglichkeiten für Nützlinge werden die wichtigsten Voraussetzungen geschaffen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Kleingarten auszuschließen. In einem Drittel der unter dem Dach des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde organisierten Kleingärtnervereine ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln per Gartenordnung ausgeschlossen, in zwei Dritteln der Kleingärtnervereine spielt das Thema überhaupt keine Rolle mehr. Grundlegende Kenntnisse über die Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen sind Ausgangspunkt für alle Maßnahmen zur Nützlingsförderung. Dazu gehören die Schaffung von Kleinstbiotopen im Garten, von Nisthilfen und Nützlingsunterkünften verschiedenster Art sowie das Angebot geeigneter Nahrungsquellen. In einem naturnahen Garten fühlen sich zahlreiche Nützlinge – vom Igel über die Erdkröte bis zum Marienkäfer – wohl und regulieren Schaderregerpopulationen auf natürlichem Wege. Nutzinsekten können mit Nisthilfen und Unterschlüpfen gezielt gefördert werden. Im Fachhandel erworbene oder selbstgebaute Insektennistwände, so genannte Insektenhotels, leisten wertvolle Nützlingshilfe im Kleingarten. Weitere Möglichkeiten, die Ansiedelung von Nützlingen zu fördern, sind:

  • Stauden erst im Frühjahr zurückschneiden,
  • Anbau von Pflanzen mit ungefüllten Blüten – Nektarquelle für Insekten,
  • Kultur von heimischen Wildobsthecken, Vogelnist- und Vogelnährgehölzen,
  • Anbau von Futterpflanzen für heimische Schmetterlingsarten,
  • Falllaub an geeigneter Stelle liegen lassen – Unterschlupf für Marien- und Laubkäfer, Igel
  • Bade- und Trinkmöglichkeiten für Singvögel,
  • Nisthilfen für Singvögel, Insekten und Flattertiere,
  • Sicherung von Schächten, Teichen und anderen Gefahrenquellen für Kleintiere wie Igel, Kröten, Salamander,
  • Steinhaufen (auch aus Recycling-Baumaterial) und Totholzhaufen oder -hecken als Unterschlupf für Igel, Singvögel, Reptilien und Amphibien,
  • Grundsätzlicher Verzicht auf Laubbläser oder -sauger,

Geringe Bodenversiegelung in Kleingärten

Die Bodenversiegelung durch Bebauung unterschiedlichster Art ist ein zentraler Punkt bei der Zerstörung von Natur und Umwelt. Etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen Deutschlands sind versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert
oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen – wie Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen oder Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen – verloren. Schon deshalb ist es wichtig, in Kleingartenanlagen umweltschonende Baumethoden anzuwenden, um so wenig wie möglich fruchtbaren Boden zu versiegeln. Kleingartenanlagen können ohne Asphalt, Beton oder Kunststeinbeläge funktionsgerecht erschlossen werden. Die Auswahl alternativer, umweltverträglicher Lösungen hängt von der jeweiligen regionalen Situation ab. Auf Kleingartenparzellen wird der sehr geringe Versiegelungsgrad durch die Begrenzung der Laubengröße auf maximal 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz und eine unversiegelte Wegeführung gewährleistet. Natürliche Bodenbeläge wie Rindensubstrate oder Holzhäcksel machen unbefestigte Wege im Kleingarten auch in Schlechtwettersituationen begehbar. Für das Wegenetz der Gemeinschaftsflächen sind alternative, umweltverträgliche Lösungen mit landschaftstypischem Material wie wassergebundener Wegedecke, Rasenwege, oder Rasengittersteinbelag möglich. Kleingartenanlagen mit geringem Versiegelungsgrad und nachhaltiger Bodennutzung erhalten nicht nur die natürliche Bodenfruchtbarkeit, sondern wirken sich auch unmittelbar auf den Wasserhaushalt aus. Regenwasser kann gut versickern und so die Grundwasservorräte auffüllen. Bei Starkregen wird Überschwemmungen vorgebeugt. Gering versiegelte Kleingartenanlagen mit reicher Vegetation, die auch als Schattenspender und somit Wärmeregulator fungiert, beeinflussen das Kleinklima positiv, verdunsten Wasser und tragen somit zur Kühlung der Luft bei. Kleingartenflächen tragen insgesamt zur Verbesserung der Ökobilanz urbaner Räume bei.

Mögliche rechtliche Absicherung der Einzelmaßnahmen über die Gartenordnungen

Letztendlich ist also eine Fülle von Einzelmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Kleingartenanlagen möglich. Prinzipiell lässt sich die Einhaltung aller Maßnahmen gegenüber den Pächtern auch über die Gartenordnungen – die Bestandteil der Pachtverträge sind – rechtlich absichern. Um dauerhaft den Bestand der relevanten Teile der Gartenordnung zu sichern, bietet sich – sofern die Kommune Grundeigentümer ist – eine Festschreibung der Vereinbarung in den Zwischenpachtverträgen an. Eine noch stärkere Absicherung der relevanten Teile der Gartenordnung wäre über entsprechende Grundbucheinträge möglich. So bestünde die Möglichkeit, die ökologische Aufwertung von Kleingärten rechtlich auch dauerhaft abzusichern und zu gewährleisten.

Verabschiedet durch das Präsidium des BDG am 29.01.2021 (Stand: 12.01.2021)